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Prämienverbilligung

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Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Hilfe der Kantone für Personen mit bescheidenem Einkommen. Sie ermöglicht die Reduzierung oder vollständige Streichung der Krankenversicherungsprämien.

Bis zu 100% Ihrer Prämien können übernommen werden!

Wer kann davon profitieren?

Die Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Kanton, basieren aber in der Regel auf Einkommens- und Familienkriterien.

  • Personen mit bescheidenem Einkommen
  • Familien mit Kindern
  • Studenten und Auszubildende

Wie stellt man einen Antrag?

Das Antragsverfahren variiert je nach Wohnkanton. Hier sind die allgemeinen Schritte.

  1. 1Überprüfen Sie Ihre Berechtigung bei Ihrem Kanton
  2. 2Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente (Steuerbescheid usw.)
  3. 3Füllen Sie das Antragsformular aus
  4. 4Senden Sie Ihr vollständiges Dossier vor dem Stichtag

Verbilligungen nach Kanton

Jeder Kanton hat seine eigenen Regeln und Tarife. Klicken Sie auf Ihren Kanton für weitere Informationen.

Beträge der Verbilligungen

Die Beträge variieren je nach Ihrer Situation und Ihrem Kanton.

  • Die Verbilligung kann einen Teil oder die Gesamtheit Ihrer Prämien decken
  • Familien mit Kindern erhalten in der Regel höhere Beträge
  • Junge Erwachsene in Ausbildung haben günstige Bedingungen
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Wir begleiten Sie kostenlos bei Ihren Antragsschritten.