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Achtung Fristen!
Für die Grundversicherung (KVG) muss die Kündigung vor dem 30. November bei Ihrem Versicherer eingehen, für einen Wechsel zum 1. Januar.
Die Kündigungsfristen
In der Schweiz variieren die Kündigungsfristen je nach Versicherungsart.
Wichtige Termine
- • KVG: Kündigung vor dem 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar
- • Zusatzversicherungen: gemäss Vertragsbedingungen (in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist)
- • Auto/Hausrat: in der Regel 3 Monate vor dem jährlichen Ablauf
Wie kündigt man?
Die Kündigung einer Versicherung in der Schweiz muss bestimmte Regeln und Fristen einhalten. Hier sind die zu befolgenden Schritte:
- 1Überprüfen Sie die Kündigungsfristen Ihres Vertrags
- 2Vergleichen Sie Angebote, um eine bessere Versicherung zu finden
- 3Senden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben
- 4Warten Sie auf die Bestätigung Ihres Versicherers
Nach Versicherer
Jeder Versicherer hat seine eigenen Verfahren. Klicken Sie auf Ihren Versicherer für Details.
Briefvorlagen
Wir stellen Ihnen kostenlose Kündigungsbriefvorlagen zur Verfügung.
- Standard KVG-Kündigungsschreiben
- Kündigungsschreiben mit Versichererwechsel
- Kündigungsschreiben Zusatzversicherung
Häufig gestellte Fragen
Kann ich jederzeit kündigen?
Für die KVG ist die Kündigung nur zum 30. November oder 31. März (bei Grundfranchise) möglich. Zusatzversicherungen haben ihre eigenen Bedingungen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ihr Vertrag wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Muss ich meine neue Versicherung informieren?
Ja, Sie müssen zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, bevor Sie den alten kündigen.

Brauchen Sie Hilfe beim Kündigen?
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater, der Sie bei Ihren Schritten begleitet.