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BVG-Guthaben / Freizügigkeit
Finden und optimieren Sie Ihre 2. Säule


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Was ist Freizügigkeit (BVG)?
Wenn Sie eine Stelle in der Schweiz verlassen, verschwindet Ihre 2. Säule (berufliche Vorsorge) nicht. Sie wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
- Während Ihrer Berufstätigkeit angespartes Kapital
- Automatisch bei jedem Stellenwechsel übertragen
- Kann bei einer Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl angelegt werden
Wer ist betroffen?
Jede Person, die in der Schweiz gearbeitet und die Stelle gewechselt, das Land verlassen oder die Berufstätigkeit aufgegeben hat, kann Freizügigkeitsguthaben haben.
Angestellte mit Stellenwechsel
Ihr BVG-Guthaben wird bei jedem Arbeitgeberwechsel übertragen. Gelder können in Wartestellung bleiben.
Selbstständige und Expats
Beim Verlassen des Angestelltenstatus oder der Schweiz bleibt Ihr Kapital in Freizügigkeit.
Wie funktioniert die Freizügigkeit?
Wenn Sie eine Stelle verlassen, ohne sofort eine neue anzutreten, überträgt Ihre Pensionskasse Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto.
Sie arbeiten
Sie zahlen über Ihren Arbeitgeber in die 2. Säule ein
Sie verlassen Ihre Stelle
Ihr Kapital wird in die Freizügigkeit übertragen
Ihr Geld wartet
Es bleibt dort, bis Sie es einfordern
Tausende Menschen vergessen ihr BVG
Nach einem Lebenswandel kann Ihr Geld automatisch auf ein Konto der Auffangeinrichtung BVG übertragen werden, ohne dass Sie es wissen.
Wussten Sie das?
💰 Durchschnittlich CHF 12'838 pro Person
📊 Milliarden Franken schlummern in der Schweiz
⚠️ Ihr Geld kann irgendwo ruhen, ohne dass Sie es wissen
Wie finden Sie Ihr Guthaben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Freizügigkeitsguthaben zu finden und zu optimieren.
- Finden Sie Ihre BVG-Gelder über die Zentralstelle 2. Säule
- Mehrere Freizügigkeitskonten zusammenführen
- Ihr Kapital zu einer günstigeren Stiftung übertragen
- Ihre Situation mit einem spezialisierten Berater optimieren
Achtung: Steuern
Die Auszahlung Ihres BVG kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Professionelle Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden.
- Der Bezug unterliegt einer speziellen Steuer, getrennt vom Einkommen
- Der Satz variiert je nach Kanton und Bezugsbetrag
- Eine gestaffelte Auszahlung kann die Steuerlast reduzieren

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